Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den unter https://gemeinsam-forschen.blogs.uni-hamburg.de veröffentlichten Blog.
Die Blogverantwortlichen sind bemüht, den Blog möglichst barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Hamburgische Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (HmbGGbM) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Das in diesem Blog genutzte Theme ‚Twenty Seventeen‘ wurde von WordPress entwickelt und ist als ‚accessibility-ready‘ ausgezeichnet und erfüllt damit unterschiedliche technische Voraussetzungen zur Barrierefreiheit‚ hier einzusehen: . Zudem ermöglicht das Plugin WP Accesibility, dass Textgröße und Kontraste von den Nutzer*innen manuell über eine Toolbar im Blog verändert werden können.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum von 01.09.2020 bis 08.09.2020 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist der Blog mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar. Einzelne Inhalte und Medien sind nicht vollständig barrierefrei:
• Es wird auf Dokumente (PDFs, Videos) von Dritten verlinkt, die aufgrund des Copyrights nicht bearbeitet und von uns barrierefrei bereitgestellt werden können. Bis zum 31.10.2020 sollen für diese Dokumente Kurzzusammenfassungen der Inhalte in einfacher Sprache erstellt werden.
• Die Projektbeschreibung (Über das Projekt) ist nicht in einfacher Sprache verfasst, es wird u.a. auf die Drittmittelförderung des Lehrprojekts verwiesen. Als Alternative dazu soll bis zum 31.10.2020 ein Beitrag ‚Über den Blog gemeinsam forschen‘ erstellt werden, in dem sowohl der Zweck des Blogs und der Projektzusammenhang als auch die Nutzung des Blogs in einfacher Sprache erklärt sind.
• Die Erklärung zur Barrierefreiheit sowie das Impressum sind nicht in einfacher Sprache verfasst.

Folgende Inhalte sind aufgrund der Absicht, ein höheres Maß an digitaler Barrierefreiheit als gesetzlich gefordert umzusetzen, realisiert:
• Alle Texte auf den Seiten und in den Beiträgen sind in einfacher Sprache verfasst,
• es werden möglichst viele Visualisierungen (Bilder, Videos) eingesetzt,
• alle Bilder sind mit Alternativtexten versehen,
• für Videos werden Texttranskriptionen und für Erklärfilme zusätzlich Volltextalternativen bereitgestellt.

Diese Erklärung wurde am 16. September 2020 erstellt.

Kontakt
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung dieses Blogs auffallen, können Sie sich an die im Impressum genannte Blogverantwortliche Person oder an das Referat Digitale Kommunikation und Design der Universität Hamburg wenden:

Universität Hamburg
Abteilung Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Referat Digitale Kommunikation und Design
Mittelweg 177
20148 Hamburg
Telefon: +49 40 428 38 2571
E-Mail: online-redaktion@uni-hamburg.de

Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Zur Zeit übernimmt die Ombudsstelle der Senatskanzlei die Tätigkeiten der noch einzurichtenden Schlichtungsstelle.
Kontaktmöglichkeiten:

E-Mail: ombudsstelle.barrierefreie-it@sk.hamburg.de
Telefonische Sprechzeiten
Telefon: +49 40 428 23 2057
Mo.: 10.00 – 11.00 Uhr